Terms and Conditions
MOUNTAIN HOTELS

As a service for guests on our website we presents basic information in English. The terms and conditions listed in German below is legally binding.

Fassung vom 28.09.2021

§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr die Mountain Hotels (im Folgenden „AGB) gelten grundsĂ€tzlich als Vertragsbasis in den Mountain Hotels.
1.2 Die AGB schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGB sind gegenĂŒber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiĂ€r.

§ 2 Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:
„Beherberger“: Ist eine natĂŒrliche oder juristische Person, die GĂ€ste gegen Entgelt beherbergt.
„Gast“: Ist eine natĂŒrliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (zB Familienmitglieder, Freunde etc).
„Vertragspartner“: Ist eine natĂŒrliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder fĂŒr einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
„Konsument“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumenten- schutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge nĂ€her geregelt wird.

§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische ErklĂ€rungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, fĂŒr die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen UmstĂ€nden abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen GeschĂ€ftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mĂŒndlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. ErklĂ€rt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mĂŒndlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der EinverstĂ€ndniserklĂ€rung ĂŒber die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spĂ€testens 7 Tage (einlangend) vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten fĂŒr die Geldtransaktion (zB Überweisungsspesen) trĂ€gt der Vertragspartner. FĂŒr Kredit- und Debitkarten gel- ten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten RĂ€ume ab 16.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunfts- tag“) zu beziehen.
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr FrĂŒh in Anspruch genommen, so zĂ€hlt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
4.3 Die gemieteten RĂ€ume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten RĂ€ume nicht fristgerecht freigemacht sind.

§ 5 RĂŒcktritt vom Beherbergungsvertrag – StornogebĂŒhr RĂŒcktritt durch den Beherberger
5.1 Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurĂŒcktreten.
5.2 Falls der Gast bis 20.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint, be- steht keine Beherbergungspflicht, es sei denn, dass ein spÀterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde.
5.3 Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe 3.3) geleistet, so bleiben dagegen die RÀumlichkeiten bis spÀtestens 12.00 Uhr des dem vereinbarten Ankunftstages folgenden Tag reserviert. Bei Vorauszahlung von mehr als vier Tagen, endet die Beherbergungspflicht ab 18 Uhr des vierten Tages, wobei der Ankunftstag als erster Tag gerechnet wird, es sei denn, der Gast gibt einen spÀteren Ankunftstag bekannt.
5.4 Bis spĂ€testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des ertragspartners kann der Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten GrĂŒnden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige ErklĂ€rung aufgelöst werden.
RĂŒcktritt durch den Vertragspartner – StornogebĂŒhr
5.5 Bis spĂ€testens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer StornogebĂŒhr durch einseitige ErklĂ€rung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein RĂŒcktritt durch einseitige ErklĂ€rung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender StornogebĂŒhren möglich:
– bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis; – bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
– in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis.

§ 6 Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den GĂ€sten eine adĂ€quate Ersatzunterkunft (gleicher QualitĂ€t) zur VerfĂŒgung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfĂŒgig und sachlich gerechtfertigt ist.
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die RĂ€ume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte GĂ€ste ihren Aufenthalt verlĂ€ngern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
6.3 AllfĂ€llige Mehraufwendungen fĂŒr das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.

§ 7 Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner das Recht auf den ĂŒblichen Gebrauch der gemieteten RĂ€ume, der Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die ĂŒblicher Weise und ohne besondere Bedingungen den GĂ€sten zur BenĂŒtzung zugĂ€nglich sind, und auf die ĂŒbliche Bedienung. Der Vertragspartner hat seine Rechte gemĂ€ĂŸ allfĂ€lligen Hotel- und/oder GĂ€sterichtlinien (Hausordnung) auszuĂŒben.